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EO · Exekutionsordnung

§ 449 EOAnsprüche des Anfechtungsgegners

Fünfter Teil Anfechtung von Rechtshandlungen

In KraftAmtlicher Text

Wegen Erstattung einer Gegenleistung oder wegen einer infolge der Anfechtung wieder auflebenden Forderung kann sich der Anfechtungsgegner nur an den Schuldner halten.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2021-07-01