§ 151 UGBUnbeschränkbarkeit der Befugnisse
Fünfter Titel. Liquidation der Gesellschaft.
Eine Beschränkung des Umfanges der Befugnisse der Liquidatoren ist Dritten gegenüber unwirksam.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2007-01-01
Fünfter Titel. Liquidation der Gesellschaft.
Eine Beschränkung des Umfanges der Befugnisse der Liquidatoren ist Dritten gegenüber unwirksam.