§ 21 UGBFortführung bei Namensänderung
Dritter Abschnitt. Firma.
Wird der Name einer in der Firma genannten Person geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2007-01-01
Dritter Abschnitt. Firma.
Wird der Name einer in der Firma genannten Person geändert, so kann die bisherige Firma fortgeführt werden.