§ 404 UGBGesetzliches Pfandrecht bei Selbsteintritt
Dritter Abschnitt. Kommissionsgeschäft.
Die Vorschriften der §§ 397, 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2007-01-01