Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

UGB · Unternehmensgesetzbuch

§ 6 UGBÖffentlichrechtliche Bestimmungen

Erster Abschnitt Begriffe und Anwendungsbereich

In KraftAmtlicher Text

Durch Vorschriften des öffentlichen Rechtes, nach denen die Befugnis zur unternehmerischen Tätigkeit ausgeschlossen oder von gewissen Voraussetzungen abhängig gemacht ist, wird die Anwendung dieses Gesetzbuchs nicht berührt.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2007-01-01