IEG · Insolvenzrechtseinführungsgesetz
§ 2 IEG
Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf die Insolvenzordnung oder eine der aufgehobenen gesetzlichen Bestimmungen verwiesen ist, treten die entsprechenden, mit dieser Kaiserlichen Verordnung erlassenen Vorschriften an deren Stelle.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2010-07-01