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IO · Insolvenzordnung

§ 166 IOAnwendungsbereich

Dritter Teil Sanierungsverfahren

In KraftAmtlicher Text

Ist der Schuldner eine natürliche Person, die ein Unternehmen betreibt, eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder eine Verlassenschaft, so gelten die Bestimmungen dieses und des Vierten Teils.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2010-07-01