§ 166 IOAnwendungsbereich
Dritter Teil Sanierungsverfahren
Ist der Schuldner eine natürliche Person, die ein Unternehmen betreibt, eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder eine Verlassenschaft, so gelten die Bestimmungen dieses und des Vierten Teils.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2010-07-01