Allg GAG · Allgemeines Grundbuchsanlegungsgesetz
§ 3 Allg GAG
Zu jedem Hauptbuch ist eine Mappe zu führen, die lediglich zur Veranschaulichung der Lage der Liegenschaften bestimmt ist.
Allg GAG · Allgemeines Grundbuchsanlegungsgesetz
Zu jedem Hauptbuch ist eine Mappe zu führen, die lediglich zur Veranschaulichung der Lage der Liegenschaften bestimmt ist.