Pariser Verbandsübereinkunft (Londoner F · Pariser Verbandsübereinkunft (Londoner Fassung)
§ 4f Pariser Verbandsübereinkunft (Londoner F
(Anm.: Artikel 4.) Anmerkung, Artikel 4.)
F. - Kein Unionsland kann ein Patentgesuch aus dem Grunde zurückweisen, weil es die Inanspruchnahme mehrerer Prioritäten enthält, soferne nur im Sinne des Landesgesetzes Einheitlichkeit der Erfindung vorliegt.