§ 0 Gewerblicher Rechtsschutz - Rechte an Fa
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 156/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Für Montenegro ( BGBl. III Nr. 124/2007 ) und für Kosovo ( BGBl. III Nr. 147/2010 ) wurde eine Kopie des Vertrages erstellt.
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien, betreffend die Wiederherstellung bestimmter Rechte an Fabriks- und Handelsmarken.
StF: BGBl. Nr. 199/1955
BGBl. III Nr. 156/1997
Dieses Abkommen ist gemäß seinem Artikel 6 auf Grund eines zwischen der österreichischen Botschaft und dem Staatssekretariat für auswärtige Angelegenheiten der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien durchgeführten Notenwechsels am 12. August 1955 in Kraft getreten.