VersVG · Versicherungsvertragsgesetz
§ 9 VersVG
Erstes Kapitel.
Als Versicherungsperiode im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt, falls nicht die Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, der Zeitraum eines Jahres.
VersVG · Versicherungsvertragsgesetz
Erstes Kapitel.
Als Versicherungsperiode im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt, falls nicht die Prämie nach kürzeren Zeitabschnitten bemessen ist, der Zeitraum eines Jahres.