Registrierungen beim Urheberrechtsbüro d · Registrierungen beim Urheberrechtsbüro der USA
§ 0 Registrierungen beim Urheberrechtsbüro d
Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die nachträgliche Zulassung von Registrierungen beim Urheberrechtsbüro der Vereinigten Staaten von Amerika.
StF: BGBl. Nr. 188/1960
Die in der Note der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika festgesetzte Frist läuft am 14. Juni 1961 ab.