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Vollstreckung von Schiedssprüchen in Han · Vollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen (Kroatien)

§ 5 Vollstreckung von Schiedssprüchen in Han

Artikel 5

In KraftAmtlicher Text

Dem Vollstreckungsantrag sind anzuschließen:

a) eine mit der Bestätigung der Rechtskraft und der Vollstreckbarkeit versehene Ausfertigung des Schiedsspruches oder eine mit der Bestätigung der Vollstreckbarkeit versehene Ausfertigung des Schiedsvergleiches;

b) eine Übersetzung in eine der Amtssprachen des Vertragschließenden Staates, bei dessen Gericht der Antrag eingebracht wird. Die Richtigkeit der Übersetzung muß von einem Dolmetsch, der in einem der beiden Vertragschließenden Staaten amtlich bestellt ist, bestätigt sein; eine Beglaubigung der Unterschrift des Dolmetschers ist nicht erforderlich.