§ 15 Übereinkommen über das auf die Form letz
Artikel 15
Dieses Übereinkommen tritt am sechzigsten Tage nach der in Artikel 14 Absatz 2 vorgesehenen Hinterlegung der dritten Ratifikationsurkunde in Kraft
Das Übereinkommen tritt für jeden Unterzeichnerstaat, der es später ratifiziert, am sechzigsten Tage nach Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.