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Ausschluss von der Registrierung von Zei · Ausschluss von der Registrierung von Zeichen der Vereinigten Internationalen Büros zum Schutz des geistigen Eigentums in Genf

§ 1 Ausschluss von der Registrierung von Zei

In KraftAmtlicher Text

Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. d des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38, werden folgende Zeichen der Vereinigten Internationalen Büros zum Schutz des geistigen Eigentums in Genf von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschslossen (Anm.: richtig: ausgeschlossen) :

1. Bureaux Internationaux Réunis pour la Protection de la Propriété intellectuelle,

2. United International Bureaux for the Protection of Intellectual Property,

3. BIRPI,

4. das in der Anlage abgebildete Zeichen.