§ 177 AktGWirksamwerden der Kapitalherabsetzung
Erster Unterabschnitt Ordentliche Kapitalherabsetzung
Mit der Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals ist das Grundkapital herabgesetzt.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2009-08-01