Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

AktG · Aktiengesetz

§ 250 AktGWirkung der Eintragung

ZWEITER ABSCHNITT Umwandlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine Aktiengesellschaft

In KraftAmtlicher Text

Von der Eintragung der Umwandlung an besteht die Gesellschaft als Aktiengesellschaft weiter. Das Stammkapital ist zum Grundkapital, die Geschäftsanteile sind zu Aktien geworden; die an einem Geschäftsanteil bestehenden Rechte Dritter bestehen an der Aktie weiter, die an seine Stelle tritt.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2009-08-01