Pariser Verbandsübereinkunft (Lissabonne · Pariser Verbandsübereinkunft (Lissabonner Fassung)
§ 6f Pariser Verbandsübereinkunft (Lissabonne
(Anm.: Artikel 6) Anmerkung, Artikel 6)
F. - Das Prioritätsrecht bleibt bei den innerhalb der Frist des Artikels 4 vorgenommenen Markenhinterlegungen gewahrt, selbst wenn die Marke im Ursprungsland erst nach Ablauf dieser Frist eingetragen wird.