§ 0 Gegenseitigkeit hinsichtlich der Anerken
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 28. September 1970 über die Gegenseitigkeit hinsichtlich der Anerkennung und der Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und Schiedssprüchen in Zivilrechtssachen sowie von gerichtlichen Entscheidungen in Unterhaltssachen im Verhältnis zur kanadischen Provinz Britisch-Kolumbien
StF: BGBl. Nr. 314/1970
Auf Grund des § 79 der Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896 , wird verordnet:
Verweist auf
- Gegenseitigkeit hinsichtlich der Anerken Art. 79