Internationale Markenregistrierung · Internationale Markenregistrierung
§ 0 Internationale Markenregistrierung
Diese Verordnung ist formell noch in Geltung, durch die Ausführungsordnung zum Madrider Markenabkommen, BGBl. Nr. 13/1989 jedoch weitgehend überholt.
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 9. Feber 1970 über die internationale Markenregistrierung
StF: BGBl. Nr. 59/1970
Auf Grund des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken in der Nizzaer Fassung, BGBl. Nr. 45/1970 , wird verordnet: