GKTG · Gerichtskommissionstarifgesetz
§ 15 GKTGSperre oder Versiegelung
II. Abschnitt römisch zwei. Abschnitt Amtshandlungen in Verlassenschaftssachen
Für die Sperre oder die Versiegelung allein beträgt die Gebühr das Doppelte der sich nach dem § 14 ergebenden Gebühr.