GKTG · Gerichtskommissionstarifgesetz
§ 26 GKTGVollziehung
V. Abschnitt römisch fünf. Abschnitt Schlußbestimmungen
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.
GKTG · Gerichtskommissionstarifgesetz
V. Abschnitt römisch fünf. Abschnitt Schlußbestimmungen
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.