StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 285h StPO
1. Verfahren bei Nichtigkeitsbeschwerden
Die Bestimmungen der §§ 285c bis 285g sind auch auf Nichtigkeitsbeschwerden nach § 281a anzuwenden.
StPO · Strafprozeßordnung 1975
1. Verfahren bei Nichtigkeitsbeschwerden
Die Bestimmungen der §§ 285c bis 285g sind auch auf Nichtigkeitsbeschwerden nach § 281a anzuwenden.