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StPO · Strafprozeßordnung 1975

§ 382 StPO

18. Hauptstück Kosten des Strafverfahrens

In KraftAmtlicher Text

Die Gebühren der Organe der Kriminalpolizei für die Anfertigung von Kopien für Zwecke der Akteneinsicht, Zustellungen, Ladungen, Bewachung oder Beförderung des Beschuldigten oder anderer Personen werden durch besondere bundesgesetzliche Bestimmungen geregelt.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2008-01-01