Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Übereinkommen über das auf Straßenverkeh · Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht

§ 8 Übereinkommen über das auf StraßenverkehArtikel 8

In KraftAmtlicher Text

Das anzuwendende Recht bestimmt insbesondere

1. die Voraussetzungen und den Umfang der Haftung;

2. die Haftungsausschlußgründe sowie jede Beschränkung und jede Aufteilung der Haftung;

3. das Vorhandensein und die Art zu ersetzender Schäden;

4. die Art und den Umfang des Ersatzes;

5. die Übertragbarkeit des Ersatzanspruchs;

6. die Personen, die Anspruch auf Ersatz des persönlich erlittenen Schadens haben;

7. die Haftung des Geschäftsherrn für seinen Gehilfen;

8. die Verjährung und den auf Zeitablauf beruhenden Rechtsverlust, einschließlich des Beginns, der Unterbrechung und der Hemmung der Fristen.