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Übereinkommen über die Legitimation durc · Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe

§ 12 Übereinkommen über die Legitimation durc

Artikel 12

In KraftAmtlicher Text

Dieses Übereinkommen tritt am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der zweiten Notifikation in Kraft; es wird von diesem Zeitpunkt an für die beiden Staaten wirksam, die diese Förmlichkeit erfüllt haben.

Für jeden Vertragsstaat, der die im Artikel 11 vorgesehene Förmlichkeit später erfüllt, wird dieses Übereinkommen am dreißigsten Tag nach Hinterlegung seiner Notifikation wirksam.