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Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbez · Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen - Protokoll (Spanien)

§ 2 Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbez

Artikel 2

In KraftAmtlicher Text

(1) Dieses Protokoll tritt gleichzeitig mit dem im Artikel 1 genannten Abkommen in Kraft.

(2) Dieses Protokoll wurde in deutscher und spanischer Sprache ausgefertigt, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen authentisch ist.

Geschehen in Wien, am 3. Oktober 1977.