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Zusatzabkommen über Rechtshilfe und rech · Zusatzabkommen über Rechtshilfe und rechtliche Zusammenarbeit zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (Frankreich)

§ 13 Zusatzabkommen über Rechtshilfe und rechArtikel 13

KAPITEL V KAPITEL römisch fünf VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

In KraftAmtlicher Text

Von den Gerichten eines der beiden Staaten gestellte Ersuchen um Mithilfe bei der freiwilligen Erfüllung von auf dem Gebiet des Sorgerechts für Minderjährige erlassenen Entscheidungen sind im anderen Staat unter sinngemäßer Anwendung der Kapitel III und IV zu erledigen.