§ 0 Übereinkommen über die Befreiung bestimm(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 74/2015 ) Anmerkung, letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 74 aus 2015,)
(Übersetzung)
ÜBEREINKOMMEN über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung
StF: BGBl. Nr. 239/1982 (NR: GP XV RV 824 AB 962 S. 104 BR: S. 419. )
BGBl. Nr. 95/1985 (K - Geltungsbereich)
BGBl. Nr. 406/1987 (K - Geltungsbereich)
BGBl. III Nr. 105/2013 (K - Geltungsbereich)
BGBl. III Nr. 76/2014 (K - Geltungsbereich)
BGBl. III Nr. 74/2015 (K - Geltungsbereich)
*Frankreich 95/1985 *Griechenland III 76/2014 *Italien 239/1982 *Luxemburg 239/1982 *Niederlande 239/1982, III 74/2015 *Polen III 105/2013 *Portugal 95/1985 *Spanien 239/1982 *Türkei 406/1987
Die Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens, Mitglieder der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen – in dem Wunsch, bestimmte Urkunden zwischen den Vertragsstaaten dieses Übereinkommens von der Beglaubigung oder jeder gleichwertigen Förmlichkeit zu befreien – haben folgendes vereinbart:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 23. April 1982 beim Schweizerischen Bundesrat hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 8 für Österreich am 1. Juli 1982 in Kraft.
Nach Mitteilung des Eidgenössischen Departements für Auswärtige Angelegenheiten haben nachstehende Staaten das Übereinkommen ratifiziert: Italien, Luxemburg, die Niederlande und Spanien.
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde erklärten die Niederlande, daß dieses Übereinkommen nur für das Königreich in Europa gilt.
Nach Mitteilung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten haben die Niederlande am 3. März 2015 die Annahme des Übereinkommens über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung ( BGBl. Nr. 239/1982 , letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 76/2014 ) in Bezug auf Aruba erstreckt, welche gemäß Art. 10 Abs. 2 des Übereinkommens mit 1. Juni 2015 wirksam wird.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Formblatt wird genehmigt.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2015-06-16