Übereinkommen über die Befreiung bestimm · Übereinkommen über die Befreiung bestimmter Urkunden von der Beglaubigung § 9 Übereinkommen über die Befreiung bestimm Artikel 9 In KraftAmtlicher Text Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig. ← Vorherige · § 8 Inhalt § 10 · Nächste →