Auslieferung (Kroatien) · Auslieferung (Kroatien)
§ 13 Auslieferung (Kroatien)
Artikel 13
Amnestie
Eine im ersuchten Staat erlassene Amnestie steht der Auslieferung nur entgegen, wenn die Handlung der Gerichtsbarkeit dieses Staates unterliegt.
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Artikel 13
Amnestie
Eine im ersuchten Staat erlassene Amnestie steht der Auslieferung nur entgegen, wenn die Handlung der Gerichtsbarkeit dieses Staates unterliegt.