Auslieferung (Kroatien) · Auslieferung (Kroatien)
§ 15 Auslieferung (Kroatien)
Artikel 15
Verfolgungsvoraussetzungen
Das Fehlen einer nach dem Recht des ersuchten Staates zur Einleitung eines Strafverfahrens notwendigen Erklärung des Verletzten hindert die Auslieferung nicht.