UWG · Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
§ 13 UWGZivilrechtliche Ansprüche im Falle des § 10 Zivilrechtliche Ansprüche im Falle des Paragraph 10
1. Handlungen unlauteren Wettbewerbes
Wer dem § 10 zuwiderhandelt, kann außerdem auf Unterlassung und Schadenersatz im Sinne des § 16 Abs. 2 in Anspruch genommen werden.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2022-07-20