Rechtshilfe in Strafsachen (Frankreich) · Rechtshilfe in Strafsachen (Frankreich)
§ 15 Rechtshilfe in Strafsachen (Frankreich)
Artikel 15
Im Sinne dieses Vertrages umfaßt der Ausdruck „Strafe“ auch eine vorbeugende Maßnahme.
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Artikel 15
Im Sinne dieses Vertrages umfaßt der Ausdruck „Strafe“ auch eine vorbeugende Maßnahme.