Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen · Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Ungarn)

§ 24 Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen

Artikel 24

In KraftAmtlicher Text

TEIL III

Ersuchen und Unterlagen

(1) Ersuchen nach diesem Vertrag werden schriftlich gestellt.

(2) Dem Ersuchen sind anzuschließen:

1. eine mit der Bestätigung der Rechtskraft und der Vollstreckbarkeit versehene Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift (Kopie) des Urteils;

2. eine Abschrift der angewendeten gesetzlichen Bestimmungen sowie jener über die bedingte Entlassung;

3. möglichst genaue Angaben über den Verurteilten, seine Staatsangehörigkeit und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt;

4. eine Bestätigung über die anzurechnenden Haftzeiten;

5. ein mit dem Verurteilten aufgenommenes Protokoll, aus dem sich seine Zustimmung ergibt;

6. weitere Unterlagen, die für die Beurteilung des Ersuchens von Bedeutung sein können.