Gebührenanspruchsgesetz - Zuschlag zu de · Gebührenanspruchsgesetz - Zuschlag zu den festen Beträgen
§ 0 Gebührenanspruchsgesetz - Zuschlag zu de
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 22. April 1987 über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Gebührenanspruchsgesetz 1975 angeführten festen Beträgen
StF: BGBl. Nr. 177/1987
Auf Grund des § 64 des Gebührenanspruchsgesetzes 1975, BGBl. Nr. 136, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Verweist auf
- Gebührenanspruchsgesetz - Zuschlag zu de Art. 64