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Anerkennung und Vollstreckung gerichtlic · Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen (Finnland)

§ 15 Anerkennung und Vollstreckung gerichtlic

Artikel 15

In KraftAmtlicher Text

Bestätigungen eines finnischen Sozialausschusses (sosiaalilautakunta/socialnämnd) über die geänderte Höhe der auf Grund von Entscheidungen, Vergleichen oder Verträgen geschuldeten Unterhaltsbeiträge gelten als Teil des betreffenden Unterhaltstitels.