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Übereinkommen über die zivilrechtlichen · Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung – Haager Kindesentführungsübereinkommen

§ 2 Übereinkommen über die zivilrechtlichen Artikel 2

KAPITEL I KAPITEL römisch eins ANWENDUNGSBEREICH DES ÜBEREINKOMMENS

In KraftAmtlicher Text

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um in ihrem Hoheitsgebiet die Ziele des Übereinkommens zu verwirklichen. Zu diesem Zweck wenden sie ihre schnellstmöglichen Verfahren an.