DSt · Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter
§ 58 DSt
Sechster Abschnitt Rechtsmittelverfahren
Gegen prozeßleitende Verfügungen ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig.
DSt · Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter
Sechster Abschnitt Rechtsmittelverfahren
Gegen prozeßleitende Verfügungen ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig.