Jahreshaupt- und Jahresergänzungslisten · Jahreshaupt- und Jahresergänzungslisten der Geschworenen und Schöffen § 2 Jahreshaupt- und Jahresergänzungslisten In KraftAmtlicher Text Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1990 in Kraft. ← Vorherige · § 1 Inhalt