§ 0 Auslieferungsübereinkommen - Ergänzung u
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Auslieferungsübereinkommens *) vom 13. Dezember 1957 und die Erleichterung seiner Anwendung
StF: BGBl. Nr. 745/1995 (NR: GP XIX RV 139 AB 311 S. 46. BR: AB 5056 S. 603. )
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 3. Oktober 1995 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. XVIII Abs. 2 mit 1. Jänner 1996 in Kraft.
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 320/1969
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.