Lugano-Übereinkommen – Protokoll Nr. 1 · Lugano-Übereinkommen – Protokoll Nr. 1
§ 3 Lugano-Übereinkommen – Protokoll Nr. 1Artikel III Artikel römisch drei
In dem Vollstreckungsstaat dürfen in dem Verfahren auf Erteilung der Vollstreckungsklausel keine nach dem Streitwert abgestuften Stempelabgaben oder Gebühren erhoben werden.