SchZG 1996 · Schutzzertifikatsgesetz 1996
§ 1 SchZG 1996Gegenstand
Schutzzertifikate, die in Österreich geltende Patente ergänzen, werden vom Österreichischen Patentamt nach Maßgabe von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft über die Schaffung ergänzender Schutzzertifikate erteilt.