Rechtshilfe in Strafsachen (Kanada) · Rechtshilfe in Strafsachen (Kanada)
§ 13 Rechtshilfe in Strafsachen (Kanada)
Beschränkung der Verwendung
Nach Rücksprache mit dem ersuchenden Staat kann der ersuchte Staat verlangen, daß die erteilten Informationen und Beweise nur unter solchen Bedingungen verwendet werden, die er bestimmt.