Rechtshilfe in Strafsachen (Kanada) · Rechtshilfe in Strafsachen (Kanada)
§ 15 Rechtshilfe in Strafsachen (Kanada)
Auskünfte aus dem Strafregister
Über Ersuchen übermittelt eine Vertragspartei auf dem in Artikel 12 Absatz 1 dargelegten Weg Auszüge aus dem Strafregister und auf dieses bezügliche Auskünfte in dem Umfang, in dem seine zuständigen Behörden sie in ähnlichen Fällen selbst erhalten könnten.