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AT · Protokoll zum Madrider Abkommen über die

Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken

In Kraft27 ArtikelText geprüft am 25.10.2026

Inhalt

  1. § 0 (Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 115/2026 ) Anmerkung, letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 115 aus 2026,)
  2. Mitgliedschaft im Madrider Verband
  3. § 1
  4. Erwerb des Schutzes durch internationale Registrierung
  5. § 2
  6. Internationales Gesuch
  7. § 3
  8. Territoriale Wirkung
  9. § 3a
  10. Gesuch um „territoriale Ausdehnung“
  11. § 3b
  12. Wirkungen der internationalen Registrierung
  13. § 4
  14. Ersetzung einer nationalen oder regionalen Eintragung durch eine internationale Registrierung
  15. § 4a
  16. Schutzverweigerung und Ungültigerklärung der Wirkungen der internationalen Registrierung in bezug auf bestimmte Vertragsparteien
  17. § 5
  18. Belege für die Rechtmäßigkeit des Gebrauchs gewisser Markenbestandteile
  19. § 5a
  20. Abschriften der im internationalen Register eingetragenen Angaben; Recherchen nach älteren Registrierungen; Auszüge aus dem internationalen Register
  21. § 5b
  22. Dauer der Gültigkeit der internationalen Registrierung; Abhängigkeit und Unabhängigkeit der internationalen Registrierung
  23. § 6
  24. Erneuerung der internationalen Registrierung
  25. § 7
  26. Gebühren für das internationale Gesuch und die internationale Registrierung
  27. § 8
  28. Eintragung einer Änderung des Inhabers einer internationalen Registrierung
  29. § 9
  30. Bestimmte Eintragungen bei einer internationalen Registrierung
  31. § 9a
  32. Gebühren für bestimmte Eintragungen
  33. § 9b
  34. Gemeinsame Behörde für mehrere Vertragsstaaten
  35. § 9c
  36. Umwandlung einer internationalen Registrierung in nationale oder regionale Gesuche
  37. § 9d
  38. Beziehungen zwischen Staaten, die Vertragsparteien sowohl dieses Protokolls als auch des Madrider Abkommens (Stockholmer Fassung) sind
  39. § 9e
  40. Versammlung
  41. § 10
  42. Internationales Büro
  43. § 11
  44. Finanzen
  45. § 12
  46. Änderung bestimmter Artikel des Protokolls
  47. § 13
  48. Möglichkeiten, Vertragspartei des Protokolls zu werden; Inkrafttreten
  49. § 14
  50. Kündigung
  51. § 15
  52. Unterzeichnung; Sprachen; Aufgaben des Verwahrers
  53. § 16