Errichtung einer zweiten Notarstelle in · Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mistelbach
§ 0 Errichtung einer zweiten Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mistelbach
StF: BGBl. II Nr. 190/1999
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet:
Verweist auf
- Errichtung einer zweiten Notarstelle in Art. 9