Österreichische Auslandstitel - Bereinig · Österreichische Auslandstitel - Bereinigung (Schweiz)
§ 8 Österreichische Auslandstitel - Bereinig
Artikel 8.
Die der Schweizerischen Bankiervereinigung im Zusammenhang mit diesem Übereinkommen erwachsenden Kosten werden durch das österreichische Bundesministerium für Finanzen vergütet werden.