§ 181 FinStrG
X. Hauptstück. römisch zehn. Hauptstück. Sonderbestimmungen für das Verfahren gegen Jugendliche.
Jugendliche dürfen weder nach § 85 festgenommen noch darf über sie eine Untersuchungshaft nach § 86 verhängt werden.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2022-07-20