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AT · Internationale Entwicklungsorganisation

Internationale Entwicklungsorganisation (IDA)

In Kraft12 ArtikelText geprüft am 24.10.2026

Inhalt

  1. § 0
  2. ARTIKEL I ARTIKEL römisch eins Zweck
  3. § 1
  4. ABSCHNITT 3
  5. § 2 Mitgliedschaft Erstzeichnungen Beschränkung der Haftung
  6. ABSCHNITT 2
  7. § 3 Zusatzzeichnungen Ergänzungsleistungen eines Mitglieds in der Währung eines anderen Mitglieds
  8. § 4 Verwendung von Währungen Aufrechterhaltung des Wertes der Währungsbestände
  9. ABSCHNITT 6
  10. § 5 Verwendung der Mittel und Finanzierungsbedingungen Form und Bedingungen der Finanzierung Änderung der Finanzierungsbedingungen Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen und Mitgliedern, die Entwicklungshilfe leisten Sonstige Geschäfte Verbot politischer Betätigung
  11. ABSCHNITT 12
  12. § 6 Aufbau der Organisation Der Gouverneursrat Abstimmung Die Direktoren Präsident und Personal Beziehungen zur Bank Beziehungen zu anderen internationalen Organisationen Sitz der Geschäftsstellen Hinterlegungsstellen Verbindungsstellen Veröffentlichung von Berichten und Übermittlung von Informationen Verwendung der Reineinnahmen
  13. ABSCHNITT 5
  14. § 7 Austritt von Mitgliedern Suspendierung der Mitgliedschaft Suspendierung oder Erlöschen der Mitgliedschaft bei der Bank Rechte und Pflichten der Regierungen, deren Mitgliedschaft erlischt Einstellung der Geschäftstätigkeit und Regelung der Verbindlichkeiten
  15. ABSCHNITT 10
  16. § 8 Zweck des Artikels Rechtsstellung der Organisation Stellung der Organisation in bezug auf gerichtliche Verfahren Unverletzlichkeit des Vermögens gegen Beschlagnahme Unverletzlichkeit der Archive Befreiung des Vermögens von Beschränkungen Nachrichtenprivileg Immunitätsrechte und Privilegien von leitenden Angestellten und sonstigem Personal Befreiung von der Besteuerung Anwendung des Artikels
  17. ARTIKEL IX ARTIKEL römisch neun
  18. § 9 Änderungen des Abkommens
  19. ARTIKEL X ARTIKEL römisch zehn
  20. § 10 Auslegung und Schiedsgerichtsverfahren
  21. ABSCHNITT 5
  22. § 11 Inkrafttreten Unterzeichnung Anwendungsbereich Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Organisation Registrierung